Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten aufgrund des verbesserten Leseflusses ausschließlich das männliche Geschlecht stellvertretend für alle Geschlechteridentitäten.
§1 Vertragsinhalt
§1 a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundeschule Hundsgescheit, Inhaberin Chiara Steller (nachfolgend Trainerin) und dem Kunden, der Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit wahrnimmt (nachfolgend Kunde).
§1 b) Mit der Teilnahme an einem Angebot erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Hundsgescheit vollständig an. Der Kunde erklärt mit der Teilnahme an einer Dienstleistung die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§2 Angebot
§2 a) Das Trainingsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Onlinecoachings sowie angeleitete Spaziergänge (Social Walks). Die Aufnahme des Hundes in das Trainingsangebot obliegt der Trainerin. Über die Erfüllung der Trainingsvoraussetzungen entscheidet die Trainerin.
§2 b) Abgeschlossene Kursangebote beinhalten 5 Kurstermine sowie einen vorherigen Kurstermin zur Probe. Der Probetermin ist als Einzeltermin zu erwerben. Die darauffolgenden 5 Kurstermine können ausschließlich als Paket gekauft werden. Einzelne Termine des Kursangebotes sind nicht buchbar. Die Teilnahme an einem bereits begonnen Kursangebot ist nach Absprache mit der Trainerin möglich. In diesem Fall wird der anteilige Preis entsprechend der noch ausstehenden Termine berechnet. Fortlaufende Kursangebote können als Einzeltermine oder als 11er-Karte erworben werden. Onlinecoachings sowie Social Walks sind als Einzeltermine zu erwerben.
§2 c) Für Probestunden eines fortlaufenden Gruppencoachings wird ein anteiliger Preis des regulären Preises fällig. Die Trainerin behält sich bei der ersten Teilnahme an einem Gruppencoaching vor, den jeweiligen Hund aus dem Kursangebot auszuschließen oder das Training für den jeweiligen Hund vorzeitig zu beenden. Eine Rückerstattung des Geldes erfolgt nicht.
§2 d) Die Dauer des jeweiligen Angebots ist abhängig von der gewählten Dienstleitung und variiert zwischen 30 und 75 Minuten.
§2 e) Onlinecoaching findet über eine Videokonferenzsoftware statt. Einzel- sowie Gruppencoachings finden im öffentlichen Raum in Essen und Umgebung oder bei dem Kunden zu Hause statt. Ein Hundeplatz steht für das Training nicht zur Verfügung. Der Ort des Trainings variiert und wird dem Kunden frühzeitig (min. einen Tag vorher) via SMS bzw. WhatsApp-Business bekannt gegeben.
§3 Preisgestaltung
Die Preisgestaltung aller Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit obliegt der Trainerin. Für die Anfahrt zu Erstgesprächen und Einzel-Coachings werden Anfahrtskosten fällig. Die Höhe der Anfahrtskosten richtet sich nach der Entfernung, die die Trainerin von ihrem vorherigen Standort zum vereinbarten Termin zurücklegen muss:
Kosten für Anfahrtswege über eine Fahrtstrecke von 15 km werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
§4 Buchung
Verbindliche Buchungen zu Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit werden über das Kontaktformular auf der Webseite der Hundeschule, via WhatsApp-Business, über die Nachrichtenfunktion des Instagram-Business Accounts der Hundeschule und telefonisch angenommen.
§5 Versicherungen und behördliche Anmeldung
§5 a) Für den Hundehalter besteht die Pflicht, unabhängig von der Wahl des Trainingsangebotes, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Die Trainerin behält sich vor, den Versicherungsschein zu kontrollieren.
§5 b) Der teilnehmende Hund ist offiziell bei der jeweiligen Behörde angemeldet. Die Hundetrainerin behält sich vor, die behördliche Anmeldung zu kontrollieren.
§6 Gesundheit und Verhalten des Hundes
§6 a) Erwachsene Hund sind gegen folgende Krankheiten geimpft: Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis contagiosa canis und Tollwut. Teilnehmende Welpen sind altersentsprechend geimpft. Sollte eine Impfung aufgrund gesundheitlicher Umstände (Epilepsie, usw.) bei dem Hund nicht erfolgt sein, ist die Trainerin vor der Teilnahme an dem Trainingsangebot über diesen Umstand zu informieren. Die Einwilligung an der Teilnahme des jeweiligen Hundes obliegt der Trainerin. Die Trainerin behält sich vor, den Impfausweis des teilnehmenden Hundes zu kontrollieren.
§6 b) Der Hund wird regelmäßig entwurmt (min. alle 6 Monate). Mit der Teilnahme an einem Angebot versichert der Kunde, dass sein Hund frei von Ungeziefer und Parasiten ist.
§6 c) Über akute Krankheitssymptome des Hundes (Durchfälle, Erbrechen, blutiger Stuhl, Apathie, usw.) ist die Trainerin vor der Teilnahme an dem Trainingsangebot zu informieren. Die Einwilligung an der Teilnahme des Angebots liegt im Ermessen der Trainerin.
§6 d) Vor der Teilnahme an einem Trainingsangebot ist die Trainerin über eine akute Läufigkeit der Hündin zu informieren. Die Einwilligung an der Teilnahme des betroffenen Hundes an dem Angebot obliegt der Trainerin.
§6 e) Die Trainerin ist vor der Teilnahme an einem Trainingsangebot über Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, Unsicherheiten, Ängste, usw.) zu unterrichten. Die Einwilligung an der Teilnahme obliegt der Trainerin.
§7 Voraussetzungen der Teilnahme
§7 a) Der Hundehalter erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen zur Haltung seines Hundes. Mit dem Erscheinen an einem Angebot der Hundeschule Hundsgescheit bestätigt der Kunde, dass er über die Sachkunde und Zuverlässigkeit zur Haltung seines Hundes verfügt. Die entsprechende Sachkundebescheinigung ist der Trainerin bei Bedarf vorzulegen.
§7 b) Minderjährige unter 18 Jahren dürfen aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dem Trainingsangebot mit einem Hund teilnehmen. Die Haftung übernehmen die anwesenden Erziehungsberechtigten. Sollte der Minderjährige körperlich und/oder psychisch nicht in der Lage sein, den Hund zu führen, obliegt es der Trainerin, die Führung des Hundes an den anwesenden Erziehungsberechtigten zu übergeben. Der Minderjährige darf weiterhin in beobachtender Rolle an dem Trainingsangebot teilnehmen.
§8 Haftung
§8 a) Der Kunde haftet für alle von ihm und seinem Hund verursachten Schäden. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Teilnahme erfolgt immer auf eigenes Risiko. Der Halter übernimmt die alleinige Haftung des Hundes, insbesondere während der Teilnahme an einer Dienstleistung der Hundeschule. Der Halter des Hundes haftet auch dann für seinen Hund, wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Hat der Kunde Bedenken hinsichtlich eines Trainingsschrittes oder einer Trainingsmethode, ist dies unverzüglich der Trainerin mitzuteilen. Begleitpersonen sind durch den Kunden über den Haftungsausschuss in Kenntnis zu setzen. Eltern haften für Ihre Kinder.
§8 b) Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass der Hund jederzeit während des Trainings vorschriftsmäßig gesichert ist. Der Kunde bestätigt mit dem Erscheinen zu dem Trainingsangebot, dass er in der Lage ist, seinen Hund sicher zu halten. Das Ableinen des Hundes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, auch wenn die Trainerin die Aufforderung zum Ableinen des Hundes erteilt hat. Hunde, die in der Vergangenheit bereits einmal gebissen haben oder Anzeichen der Bereitschaft zum Zubeißen zeigen, sind mit einem Maulkorb zu versehen, der das Beißen zuverlässig verhindert.
§9 Stornierung
Die Stornierungsfrist für alle Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit beträgt 48 Stunden. Sagt der Kunde nicht mindestens 48 Stunden vor dem Beginn des Angebotes ab, ist der volle Preis zu entrichten. Eine Ausnahme bilden Einzelcoachings. Sagt der Kunde bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Einzelcoachings ab, werden 50 % des Preises fällig. Sagt der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Angebots ab, ist der volle Preis zu entrichten. Stornierungen werden via WhatsApp-Business bzw. SMS angenommen.
§10 Ausfall und Verschiebung
Die Hundeschule behält sich vor, Dienstleistungen aufgrund von Witterungsbedingungen, Krankheit oder Urlaubstagen abzusagen und ausfallen zu lassen. Die Hundeschule verpflichtet sich nicht, Ersatztermine für das ausfallende Angebot anzubieten. Finden Ersatztermine statt, können diese zeitlich und örtlich von der eigentlichen Kurszeit abweichen. Der Kunde hat lediglich dann das Recht auf eine Rückerstattung des Geldes, insofern kein Ersatztermin angeboten wird.
§11 Bezahlung
Alle anfallenden Kosten für die Teilnahme an Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit sind vor Ort bar, mit EC-Karte oder mittels PayPal zu begleichen. In Ausnahmefällen kann der Kunde die angefallenen Kosten nachträglich überweisen, insofern das Bargeld vergessen und eine EC-Kartenzahlung sowie PayPal-Zahlung aufgrund von technischen Einschränkungen nicht möglich ist.
Alle anfallenden Kosten sind auf das Geschäftskonto der Hundeschule Hundsgescheit zu entrichten:
Geschäftskonto Hundsgescheit:
Kontoinhaber: Chiara Steller
IBAN: DE80 1001 1001 2999 6608 09
BIC: NTSBDEB1XXX
PayPal Hundsgescheit:
chiara@hundsgescheit.de
Die Trainerin behält sich vor, bei Zahlungsrückstand und/oder ausbleibender Zahlung den Kunden und seinen Hund vom Angebot der Hundeschule auszuschließen.
§12 Umsatzsteuer
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
§13 Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
§13 a) Mit der Teilnahme an einem Angebot der Hundeschule Hundsgescheit willigt der Kunde ein, allen Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Sollte der Kunde eine Anweisung der Trainerin nicht befolgen, behält diese sich vor, den Kunden und seinen Hund von dem Angebot auszuschließen. Ebenso behält sich die Trainerin vor, die Zusammenarbeit mit einem Kunden vorzeitig zu beenden. Eine Rückerstattung des Geldes erfolgt nicht.
§13 b) Die Hundeschule Hundsgescheit übernimmt keine Erfolgsgarantie. Die Trainerin leitet lediglich an. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden ab. Mit der Teilnahme an einer Dienstleistung verpflichtet sich der Kunde, aktiv am Trainingserfolg mitzuwirken, indem er während des Angebots und im Alltag mit dem Hund trainiert. Eine Rückerstattung bereits erfolgter Dienstleistungen bei ausbleibendem Trainingserfolg ist ausgeschlossen.
§14 Trainingsmittel
Der Kunde versichert mit der Teilnahme an einem Angebot, dass er bei seinem Hund keine tierschutzwidrigen schmerzinduzierenden Trainingsmittel (Stachelhalsbänder, Stromhalsbänder, usw.) verwendet.
§15 Bild- und Tonmaterial
§15 a) Dem Kunden ist es nicht gestattet ohne schriftliche Genehmigung während des Trainings angefertigte Fotos, Videos und Tonaufnahmen zu veröffentlichen.
§15 b) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seitens der Trainerin aufgenommene Fotos, Videos und Tonaufnahmen während des Unterrichts zu Schulungs- und Marketingzwecken im Internet oder in Printmedien verwendet werden dürfen. Die Wort- und Bildrechte gehen auf die Hundeschule Hundsgescheit über.
§15 c) Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz darf die Trainerin Bild- und Tonmaterial an das zuständige Veterinäramt übermitteln.
§16 Dokumente
Jegliche Dokumente, die von der Hundeschule Hundsgescheit im Rahmen von Dienstleistungen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder reproduziert werden.
§17 Teilnehmerausschluss
Die Hundeschule Hundsgescheit behält es sich vor, bei fehlender Einhaltung von Fristen, bei störendem Verhalten des Kunden während des Unterrichts, bei Zahlungsrückstand oder ausbleibender Zahlung, bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder anderweitigem vertragswidrigem Verhalten das Geschäftsverhältnis zwischen der Hundeschule Hundsgescheit und dem Kunden aufzulösen. Bereits gezahlte Beiträge, auch für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, werden nicht erstattet.
§18 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zu Folge.
§19 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Essen.