Hundetraining mit Herz und Verstand
Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten aufgrund des verbesserten Leseflusses ausschließlich das männliche Geschlecht stellvertretend für alle Geschlechteridentitäten.
§1 a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundeschule Hundsgescheit, Inhaberin Chiara Steller (nachfolgend Trainerin) und dem Kunden, der Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit wahrnimmt (nachfolgend Kunde).
§1 b) Mit der Teilnahme an einem Angebot erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Hundsgescheit vollständig an. Der Kunde erklärt mit der Teilnahme an einer Dienstleistung die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§2 a) Das Trainingsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Onlinecoachings sowie angeleitete Spaziergänge (Social Walks). Die Aufnahme des Hundes in das Trainingsangebot obliegt der Trainerin. Über die Erfüllung der Trainingsvoraussetzungen entscheidet die Trainerin.
§2 b) Die Teilnahme an einem bereits begonnenen Kursangebot, das als Paket über eine feste Terminzahl angeboten und erworben wird, ist nach Absprache mit der Trainerin möglich. In diesem Fall wird der anteilige Preis entsprechend der noch ausstehenden Termine berechnet. Fortlaufende Kursangebote können als Einzeltermine oder als 11er-Karte erworben werden. Onlinecoachings sowie Social Walks sind als Einzeltermine zu erwerben.
§2 c) Für Probestunden eines fortlaufenden Gruppencoachings wird ein anteiliger Preis des regulären Preises fällig. Die Trainerin behält sich bei der ersten Teilnahme an einem Gruppencoaching vor, den jeweiligen Hund aus dem Kursangebot auszuschließen oder das Training für den jeweiligen Hund vorzeitig zu beenden. Eine Rückerstattung des Geldes erfolgt in diesem Fall nicht, da die Probestunde als solche bereits erbracht wurde.
§2 d) Die Dauer des jeweiligen Angebots ist abhängig von der gewählten Dienstleistung und variiert zwischen 30 und 75 Minuten.
§2 e) Onlinecoaching findet über eine Videokonferenzsoftware statt. Einzel- sowie Gruppencoachings finden im öffentlichen Raum in Essen und Umgebung oder bei dem Kunden zu Hause statt. Ein Hundeplatz steht für das Training nicht zur Verfügung. Der Ort des Trainings variiert und wird dem Kunden frühzeitig (min. einen Tag vorher) via SMS bzw. WhatsApp-Business bekannt gegeben.
Die Preisgestaltung aller Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit obliegt der Trainerin. Für die Anfahrt zu Erstgesprächen und Einzel-Coachings werden Anfahrtskosten fällig. Die Höhe der Anfahrtskosten richtet sich nach der Entfernung, die die Trainerin von ihrem vorherigen Standort zum vereinbarten Termin zurücklegen muss:
Kosten für Anfahrtswege über eine Fahrtstrecke von 15 km werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
§4 a) Social Walks und andere wiederkehrende Angebote: Die Buchung erfolgt über eine Terminabstimmung in der WhatsApp-Infogruppe „Hundsgescheite Infos“ der Hundeschule, in die sich der Kunde für den jeweiligen Termin einklicken kann.
§4 b) Einzelcoachings: Die Buchung erfolgt über WhatsApp-Business.
§4 c) Paketangebote sowie Sondertermine (z. B. Workshops): Die Buchung erfolgt über das Kontaktformular auf der Webseite der Hundeschule.
§4 d) Für alle Buchungen gelten die in §9 aufgeführten Stornierungsfristen.
Im Rahmen der Ausbildung angehender Hundetrainer*innen kann es vorkommen, dass hospitierende Personen im laufenden Betrieb der Hundeschule anwesend sind und einzelne Trainingseinheiten begleiten und beobachten. Die hospitierenden Personen werden von der Trainerin zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Einzelcoachings kann der Kunde die Anwesenheit einer hospitierenden Person im jeweiligen Einzelfall ablehnen. Die Ablehnung ist der Trainerin vor Beginn des jeweiligen Termins mitzuteilen.
§6 a) Für den Hundehalter besteht die Pflicht, unabhängig von der Wahl des Trainingsangebotes, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Die Trainerin behält sich vor, den Versicherungsschein zu kontrollieren.
§6 b) Der teilnehmende Hund ist offiziell bei der jeweiligen Behörde angemeldet. Die Hundetrainerin behält sich vor, die behördliche Anmeldung zu kontrollieren.
§7 a) Erwachsene Hunde sind gegen folgende Krankheiten geimpft: Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis contagiosa canis und Tollwut. Teilnehmende Welpen sind altersentsprechend geimpft. Sollte eine Impfung aufgrund gesundheitlicher Umstände (Epilepsie, usw.) bei dem Hund nicht erfolgt sein, ist die Trainerin vor der Teilnahme an dem Trainingsangebot über diesen Umstand zu informieren. Die Einwilligung an der Teilnahme des jeweiligen Hundes obliegt der Trainerin. Die Trainerin behält sich vor, den Impfausweis des teilnehmenden Hundes zu kontrollieren.
§7 b) Der Hund wird regelmäßig entwurmt (min. alle 6 Monate). Mit der Teilnahme an einem Angebot versichert der Kunde, dass sein Hund frei von Ungeziefer und Parasiten ist.
§7 c) Über akute Krankheitssymptome des Hundes (Durchfälle, Erbrechen, blutiger Stuhl, Apathie, usw.) ist die Trainerin vor der Teilnahme an dem Trainingsangebot zu informieren. Die Einwilligung an der Teilnahme des Angebots liegt im Ermessen der Trainerin.
§7 d) Vor der Teilnahme an einem Trainingsangebot ist die Trainerin über eine akute Läufigkeit der Hündin zu informieren. Die Einwilligung an der Teilnahme des betroffenen Hundes an dem Angebot obliegt der Trainerin.
§7 e) Die Trainerin ist vor der Teilnahme an einem Trainingsangebot über Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, Unsicherheiten, Ängste, usw.) zu unterrichten. Die Einwilligung an der Teilnahme obliegt der Trainerin.
§8 a) Der Hundehalter erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen zur Haltung seines Hundes. Mit dem Erscheinen an einem Angebot der Hundeschule Hundsgescheit bestätigt der Kunde, dass er über die Sachkunde und Zuverlässigkeit zur Haltung seines Hundes verfügt. Eine entsprechende Sachkundebescheinigung ist der Trainerin, sofern eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist, bei Bedarf vorzulegen.
§8 b) Minderjährige unter 18 Jahren dürfen aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dem Trainingsangebot mit einem Hund teilnehmen. Die Haftung übernehmen die anwesenden Erziehungsberechtigten. Sollte der Minderjährige körperlich und/oder psychisch nicht in der Lage sein, den Hund zu führen, obliegt es der Trainerin, die Führung des Hundes an den anwesenden Erziehungsberechtigten zu übergeben. Der Minderjährige darf weiterhin in beobachtender Rolle an dem Trainingsangebot teilnehmen.
§9 a) Der Kunde haftet für alle von ihm und seinem Hund gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, verursachten Schäden. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Hunde anderer Kursteilnehmer entstehen. Der Halter übernimmt die alleinige Haftung für seinen eigenen Hund, insbesondere während der Teilnahme an einer Dienstleistung der Hundeschule; dies gilt auch, wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Hat der Kunde Bedenken hinsichtlich eines Trainingsschrittes oder einer Trainingsmethode, ist dies unverzüglich der Trainerin mitzuteilen. Begleitpersonen sind durch den Kunden über die Haftungsregelungen dieser AGB in Kenntnis zu setzen. Eltern haften für ihre Kinder.
§9 b) Die Trainerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Trainerin beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Trainerin beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Trainerin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der Trainerin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Im Übrigen erfolgt die Teilnahme am Training im Hinblick auf die allgemeinen, von der Trainerin nicht zu vertretenden Risiken der Hundehaltung auf eigenes Risiko des Kunden.
§9 c) Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass der Hund jederzeit während des Trainings vorschriftsmäßig gesichert ist. Der Kunde bestätigt mit dem Erscheinen zu dem Trainingsangebot, dass er in der Lage ist, seinen Hund sicher zu halten. Das Ableinen des Hundes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, auch wenn die Trainerin die Aufforderung zum Ableinen des Hundes erteilt hat. Hunde, die in der Vergangenheit bereits einmal gebissen haben oder Anzeichen der Bereitschaft zum Zubeißen zeigen, sind mit einem Maulkorb zu versehen, der das Beißen zuverlässig verhindert.
§10 a) Einzelcoachings: Die Stornierungsfrist beträgt 48 Stunden. Sagt der Kunde bis 48 Stunden vor Beginn des Termins ab, fallen keine Gebühren an. Sagt der Kunde zwischen 48 und 24 Stunden vor Beginn des Termins ab, werden 50 % des Preises fällig. Sagt der Kunde weniger als 24 Stunden vor Beginn des Termins ab, wird der volle Preis fällig.
§10 b) Einzeln buchbare Coachings in der Gruppe (z. B. Social Walk oder einmalige Workshops, bei denen sich der Kunde jeweils nur für den einzelnen Termin einbucht): Die Stornierungsfrist beträgt 48 Stunden. Sagt der Kunde weniger als 48 Stunden vor Beginn des Termins ab, wird der volle Preis fällig.
§10 c) Paketangebote (Kursangebote mit mehreren aufeinanderfolgenden Terminen zu einem Paketpreis, z. B. ein Dummykurs für Anfänger mit 6 Terminen): Die Stornierungsfrist für den jeweiligen Einzeltermin beträgt eine Woche. Sagt der Kunde weniger als eine Woche vor Beginn des jeweiligen Termins ab, wird der volle anteilige Preis für diesen Termin fällig.
§10 d) Stornierungen werden via WhatsApp-Business bzw. SMS angenommen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Trainerin durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als der jeweils berechnete Betrag; in diesem Fall ist lediglich der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen.
Die Hundeschule behält sich vor, Dienstleistungen aufgrund von Witterungsbedingungen, Krankheit oder Urlaubstagen abzusagen und ausfallen zu lassen. Die Hundeschule verpflichtet sich nicht, Ersatztermine für das ausfallende Angebot anzubieten. Finden Ersatztermine statt, können diese zeitlich und örtlich von der eigentlichen Kurszeit abweichen. Der Kunde hat lediglich dann das Recht auf eine Rückerstattung des Geldes, insofern kein Ersatztermin angeboten wird.
Alle anfallenden Kosten für die Teilnahme an Dienstleistungen der Hundeschule Hundsgescheit sind vor Ort bar, mit EC-Karte oder mittels PayPal zu begleichen. In Ausnahmefällen kann der Kunde die angefallenen Kosten nachträglich überweisen, insofern das Bargeld vergessen wurde und eine EC-Kartenzahlung sowie PayPal-Zahlung aufgrund von technischen Einschränkungen nicht möglich ist.
Alle anfallenden Kosten sind auf das Geschäftskonto der Hundeschule Hundsgescheit zu entrichten:
Kontoinhaber: Chiara Louise Steller
IBAN: DE80 1001 1001 2999 6608 09
BIC: NTSBDEB1XXX
PayPal Hundsgescheit: chiara@hundsgescheit.de
Die Trainerin behält sich vor, bei Zahlungsrückstand und/oder ausbleibender Zahlung den Kunden und seinen Hund vom Angebot der Hundeschule auszuschließen.
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
§14 a) Mit der Teilnahme an einem Angebot der Hundeschule Hundsgescheit willigt der Kunde ein, den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Sollte der Kunde eine Anweisung der Trainerin nicht befolgen, behält diese sich vor, den Kunden und seinen Hund von dem Angebot auszuschließen. Ebenso behält sich die Trainerin vor, die Zusammenarbeit mit einem Kunden vorzeitig zu beenden. Für bereits erbrachte Leistungen besteht kein Erstattungsanspruch. Bei noch nicht erbrachten Leistungen werden der Trainerin ersparte Aufwendungen angerechnet und der übersteigende Betrag erstattet.
§14 b) Die Hundeschule Hundsgescheit übernimmt keine Erfolgsgarantie. Die Trainerin leitet lediglich an. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden ab. Mit der Teilnahme an einer Dienstleistung verpflichtet sich der Kunde, aktiv am Trainingserfolg mitzuwirken, indem er während des Angebots und im Alltag mit dem Hund trainiert. Eine Rückerstattung bereits erfolgter Dienstleistungen bei ausbleibendem Trainingserfolg ist ausgeschlossen.
Der Kunde versichert mit der Teilnahme an einem Angebot, dass er bei seinem Hund keine tierschutzwidrigen schmerzinduzierenden Trainingsmittel (Stachelhalsbänder, Stromhalsbänder, usw.) verwendet.
§16 a) Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne schriftliche Genehmigung während des Trainings angefertigte Fotos, Videos und Tonaufnahmen zu veröffentlichen.
§16 b) Der Kunde kann einwilligen, dass von der Trainerin während des Unterrichts aufgenommene Fotos, Videos und Tonaufnahmen zu Schulungs- und Marketingzwecken im Internet oder in Printmedien verwendet werden. Hierzu räumt der Kunde der Hundeschule Hundsgescheit ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem entsprechenden Bild- und Tonmaterial ein. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§16 c) Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz darf die Trainerin Bild- und Tonmaterial an das zuständige Veterinäramt übermitteln.
Jegliche Dokumente, die von der Hundeschule Hundsgescheit im Rahmen von Dienstleistungen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder reproduziert werden.
§18 a) Der Kunde kann einwilligen, dass die im Rahmen des Kontaktformulars der Webseite der Hundeschule erhobenen Daten (Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, E-Mailadresse und Telefonnummer) zu Werbezwecken verwendet werden. Diese Einwilligung ist freiwillig, keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Hundeschule und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§18 b) Mit gesonderter Einwilligung kann die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse für den Newsletter der Hundeschule verwendet werden. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sich von dem Newsletter der Hundeschule abzumelden.
§18 c) Der Kunde kann einwilligen, mit seiner hinterlegten Telefonnummer zu Zwecken des Informationsaustausches in die WhatsApp-Gruppe „Hundsgescheite Infos“ der Hundeschule aufgenommen zu werden. Dem Kunden ist bewusst, dass alle Mitglieder der WhatsApp-Gruppe seine Telefonnummer einsehen können. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Hundeschule Hundsgescheit behält es sich vor, bei fehlender Einhaltung von Fristen, bei störendem Verhalten des Kunden während des Unterrichts, bei Zahlungsrückstand oder ausbleibender Zahlung, bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder anderweitigem vertragswidrigem Verhalten das Geschäftsverhältnis zwischen der Hundeschule Hundsgescheit und dem Kunden aufzulösen. Für bereits erbrachte Leistungen besteht kein Erstattungsanspruch. Bei noch nicht erbrachten, bereits gezahlten Leistungen werden der Trainerin ersparte Aufwendungen angerechnet und der übersteigende Betrag erstattet.
Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Essen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.