Blog Beitrag: Obedience beim Hund: Präzision, Teamarbeit und die Kunst der Fußarbeit

Begleithundeprüfung

Wie viel sagt sie wirklich über den Hund aus?

Die Begleithundeprüfung ist für nahezu alle hundesportlichen Wettkämpfe, Ausstellungen und Veranstaltungen Pflicht. Dementsprechend ist die Prüfung für viele Hundehalter* ein lästiges Muss, bevor auf Turnier- und Prüfungsebene mit dem eigentlichen Hundesport begonnen werden kann. Doch wie sinnvoll ist so eine Begleithundeprüfung wirklich und wie viel sagt sie über das Verhalten des Hundes im Alltag aus?

Um diese Fragen beantworten zu können möchte ich zunächst den Ablauf einer Begleithundeprüfung nach neuester Prüfungsordnung (2025) beschreiben.

Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?

Die Begleithundeprüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. Der Unterordnung und
  2. dem Verkehrsteil.

Die Unterordnung

Die Unterordnung findet in  Zweierteams auf einem Hundeplatz statt.

Während der eine Hund in der Ablage liegt, d.h. im Platzkommando verweilt, absolviert das andere Mensch-Hund-Team das Schema. Der erste Teil des Laufschemas wird mit Leine absolviert (Leinenführigkeit) und der Zweite ohne Leine (Freifolge).

Der Ablauf der Unterordnung

Vor dem eigentlichen Prüfungsbeginn erfolgt das

Auslesen des Chips

Hierbei muss der Hund kein Kommando ausführen. Er soll lediglich nicht nach vorne gehen und aggressives oder übermäßig ängstliches Verhalten gegenüber dem Richter zeigen, während dieser ein Chipauslesegerät an den Hals des Hundes hält.

Die Prüfung beginnt mit der Vorstellung vor dem Richter. Beide Teams stellen sich mit folgendem einstudiertem Satz vor dem Richter vor: „Hundeführer (Name des Hundeführers) meldet sich mit (Rasse und Name des Hundes) zur Begleithundeprüfung an.“ 

Während der Vorstellung sitzt der Hund in der Grundstellung links neben seinem Menschen.

Die Ablage

Im Anschluss fragt der Richter, welcher Hund zuerst in die Ablage geht. Das jeweilige Team begibt sich mit Kommando „Fuß“ zum Ablageort. Dort angekommen bleibt der Mensch stehen. Der Hund hat daraufhin sofort die Grundstellung einzunehmen. Aus der Grundstellung heraus wird der Hund abgeleint. Die Leine muss umgehängt oder in der Jackentasche verstaut werden. Sie darf nicht in der Hand gehalten werden. Auf das Kommando „Platz“ soll der Hund sich sofort aus der Grundstellung gerade, d.h. parallel zum Menschen, ablegen. Der Mensch entfernt sich 10 Schritte vom Hund und bleibt seitlich zu ihm stehen. Ab diesem Zeitpunkt darf der Hund nicht mehr angeschaut werden. Der Hund soll während der gesamten Zeit gerade liegen, d.h. die Hüfte nicht zur Seite kippen und zu seinem Menschen schauen. In der Zeit, in der sich der eine Hund in der Ablage befindet, läuft das andere Mensch-Hund das Schema. Der Hund, der sich in der Ablage befindet, hat das Kommando „Platz“ die ganze Zeit zu halten, in der der andere Hund das Schema vorführt. Sobald der Hund am Ende der Freifolge aus dem Vorsitz in die Grundstellung gerufen und von dort angeleint wird, gibt der Richter ein Zeichen, dass sich der Hundeführer zum abgelegten Hund zurückbegeben darf. Der Mensch stellt sich auf die rechte Seite neben den Hund. Der Hund hält die Ablage bis er das Kommando „Fuß“ hört und nimmt dann die Sitzposition links neben seinem Menschen ein. Erst jetzt wird der Hund angeleint und die Ablage ist beendet.

Die Leinenführigkeit

Mensch und Hund begeben sich nach der Vorstellung vor dem Richter mit Kommando „Fuß“ zur Startposition. Dort wartet der Hund geduldig in der Grundstellung links neben seinem Menschen, bis der Richter ein Zeichen gibt, dass die Übung begonnen werden darf. Mit Kommando „Fuß“ laufen Mensch und Hund 50 Schritte in normaler Gehgeschwindigkeit. Nach 50 Schritten erfolgt ein 180 °C-Richtungswechsel (Kehrtwende). Der Hund wechselt ohne erneutes Kommando aufmerksam die Richtung mit. Dabei kann der Hund sowohl hinten als auch vorne herum den Richtungswechsel durchführen. Nach dem Richtungswechsel läuft der Mensch direkt weiter, zunächst zehn bis 15 Schritte in normaler Gehgeschwindigkeit, gefolgt von zehn bis 15 schnellen Schritten (Joggingtempo) sowie anschließenden zehn bis 15 langsamen Schritten (Slow-motion-walk). Die restliche Strecke zurück bis zum Startpunkt absolvieren Hund und Halter in normaler Gehgeschwindigkeit. Während der Fußarbeit soll der Hund die ganze Zeit motiviert neben seinem Menschen herlaufen und bestenfalls Blickkontakt halten. Ein Zurückfallen oder Überholen des Hundes ist nicht erwünscht. Anders als in der alten Prüfungsordnung ist ein starkes Anlehnen des Hundes an dem Bein des Menschen mittlerweile nicht mehr erwünscht. Stattdessen darf bzw. soll sogar eine kleine Lücke zwischen Mensch und Hund bestehen, um das Bedrängen des Menschen zu vermeiden. Vor jedem Tempowechsel ist das Wiederholen des „Fuß“-Kommandos erlaubt und erwünscht. Am Startpunkt angekommen bleiben Mensch und Hund stehen. Der Hund hat das Stehen bleiben des Menschen sofort mit dem Einnehmen der Grundstellung zu beantworten. Auf Signal des Richters laufen Mensch und Hund erneut mit Kommando „Fuß“ in eine Menschengruppe, bestehend aus vier Personen. Diese stehen in einem Viereck angeordnet und bewegen sich etwas auf der Stelle hin und her. Mensch und Hund laufen eine Acht um zwei beliebige Personen aus der Gruppe und bleiben dann in der Nähe einer Person aus der Gruppe stehen. Während der Hund erneut artig die Grundstellung neben seinem Menschen eingenommen hat, wartet der Mensch auf die Freigabe des Richters, verabschiedet sich mit den Worten „danke Gruppe„, verlässt diese und begibt sich mit dem Hund erneut zum Startpunkt. Der Leinenführigkeitsteil ist beendet und es folgt

Die Freifolge

Aus der Grundstellung wird der Hund abgeleint. Die Leine muss umgehängt oder in der Jackentasche verstaut werden. Nach Freigabe des Richters laufen Mensch und Hund 15 Schritte in normaler Gehgeschwindigkeit geradeaus. Danach erfolgt das „Sitz“ aus der Bewegung. Alternativ kann der Halter auch stehen bleiben, der Hund nimmt die Grundstellung ein und aus dem Stand entfernt sich der Mensch 15 Schritte vom Hund und bleibt mit Blickrichtung zum Hund stehen. Auf die Freigabe des Richters begibt sich der Mensch erneut zu seinem Hund und bleibt neben ihm stehen. Nach Freigabe des Richters laufen Mensch und Hund erneut 15 Schritte geradeaus. Aus der Bewegung oder aus dem Stand erfolgt nun das „Platz“-Kommando. Dabei ist darauf Wert zu legen, dass der Hund gerade, d.h. parallel zu seinem Menschen liegt und die Hüfte nicht abkippt. Der Mensch entfernt sich 30 Schritte von seinem Hund und bleibt mit Blickrichtung zum ihm stehen. Die Schrittlänge spielt herbei keine Rolle. Auf Zeichen des Richters ruft der Mensch seinen Hund mit Kommando „hier“ zu sich heran. Der Hund soll freudig, zügig und auf direktem Weg zu seinem Menschen laufen und gerade von ihm sitzen bleiben (Vorsitz). Nach ca. drei Sekunden wird der Hund mit Kommando „Fuß“ in die Grundstellung geholt und dort angeleint. Die Freifolge ist beendet und es folgt die Richterbesprechung oder die Ablage.

Nachdem beide Hunde das Schema und die Ablage absolviert haben, begeben sich die Teams erneut zum Richter und melden sich mit den Worten „Unterordnung beendet“ beim Richter ab, während der Hund in der Grundstellung verweilt.

Der Verkehrsteil

Anders als die Unterordnung ist der Verkehrsteil weniger stark strukturiert und standardisiert. Stattdessen hängen die durchgeführten Situationen und gewählten Reize stark von den örtlichen Gegebenheiten sowie dem Richter ab. An dieser Stelle möchte ich zur Veranschaulichung den Ablauf des Verkehrsteils schildern, den ich mit meinen beiden Hunden gleichzeitig absolviert habe. Alle Mensch-Hund-Teams sind gemeinsam vom Hundeplatz Richtung Schnellstraße losgelaufen. Ein paar Meter entlang der Schnellstraße haben dem Richter darüber Aufschluss gegeben, wie die Hunde mit Motorrädern, Autos und lauten Geräuschen umgehen. An einer Laterne angekommen wurde ein Hund angeleint und der Halter aus dem Sichtfeld des Hundes geschickt. Im Anschluss wurden ein bis zwei andere Hunde aus der Gruppe nah an dem angebundenen Hund vorbeigeschickt, um dessen Sozialverträglichkeit zu testen. Auf Signal des Richters durfte der Hundeführer wiederkommen, den Hund von der Laterne ableinen und sich zu den anderen Teams einreihen. Jeder Hund wurde einmal an der Laterne angebunden und ohne Anwesenheit des Halters auf Sozialverträglichkeit getestet und min. einmal als Figurant für einen anderen angebundenen Hund eingesetzt. Im Anschluss mussten sich alle Teams eng nebeneinander in einem Kreis aufstellen. Der Richter befand sich in der Mitte des Kreises. Der Richter hat jedem Hundeführer die Hand gereicht und dabei überprüft, ob der jeweilige Hund eine sozialmotivierte Aggression zeigt und den Richter attackiert. Da dies bei keinem Team der Fall war, wurde die Prüfung mit dem Händeschütteln und den Worten: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben die Begleithundeprüfung bestanden“ beendet.

Insgesamt zählt beim Verkehrtsteil mehr der Gesamteindruck des Hundes als ein perfekter Gehorsam. Der Hund soll sich weder übermäßig ängstlich noch stark aggressiv zeigen. Umweltstabilität und eine angemessene Führbarkeit des Hundes sind hier meiner Meinung nach die wichtigsten Faktoren, auf die in der Vorbereitung zu achten ist.

Tipps für die Begleithundeprüfung

Chip auslesen

Es lohnt sich insbesondere bei unsicheren, hibbeligen und/oder reaktiven Hunden für das Auslesen des Chips ein Ritual zu etablieren. Das führt zu mehr Vorhersehbarkeit für den Hund. Dazu würde ich ein Kommando und/oder ein Sichtzeichen wählen, z.B. an das Bein klopfen. Im Anschluss wird der Hund sanft neben das Bein geschoben, sodass die Schulter des Hundes das Bein des Menschen berührt. Der Hund wird an der freien Schulter und an der Brust gehalten und fixiert. Dann kommt ein zweiter Mensch mit dem Chiplesegerät auf den Hund zu, der Hundeführer gibt dem Hund ein Signal dafür, dass jetzt der Chip ausgelesen wird, z.B. „Chip“ und der Figurant liest den Chip aus. Das Ganze wird gemarkert und belohnt. Dieses Ritual wird vielfach geübt, sodass der Hund diesen Ablauf internalisiert und genau weiß, was auf ihn zukommt, sobald der Mensch sich aufs Bein klopf und das Kommando „Chip“ sagt. So gelingt eine ruhige Chipkontrolle ohne viel Hektik und unnötigem Stress.

Das richtige Halsband

Das beste Halsband für die Prüfung ist ein ganz einfaches Halsband z.B. ein Ketten- oder Fettlederhalsband, welches auf eine feste Größe eingestellt ist. Zugstopphalsbänder, die sich bis zu einem bestimmten Punkt zuziehen, sind nicht gestattet. Selbstverständlich sollte sein, dass schmerzinduzierende Halsbänder wie Endloswürger und/oder Stachelhalsbänder weder in der Begleithundeprüfung noch im täglichen Gebrauch etwas zu suchen haben. Zeckenhalsbänder sind ebenfalls nicht gestattet und sollten vor der Prüfung abgelegt werden. 

Die richtige Leine

Die Leine, mit der die Prüfung absolviert wird, sollte eine Länge  von 1 Meter umfassen. Am besten hat die Leine eine Möglichkeit durch einen zusätzlichen Ring an der Handschlaufe umgehängt zu werden. Das ist aber nur ein Tipp meinerseits und kein Muss, da die Leine auch in der Jackentasche verstaut werden darf.

Belohnung

Materielle Belohnungen jeglicher Art z.B. Leckerchen oder Beutespielzeuge sind nicht gestattet und sollten vor der Prüfung aus allen Jacken- und Hosentaschen entfernt werden. Erlaubt ist die soziale Verstärkung in Form eines verbalen Lobens und kurzem Abstreichen des Hundes zwischen den Übungen aus der Grundstellung heraus.

Beginn einer Übung

Wie bereits oben beschrieben, ist vor jeder Übung einmal Blickkontakt mit dem Prüfer aufzunehmen und dessen Freigabe für die nächste Übung abzuwarten. Die Freigabe bedeutet hierbei aber nicht, dass die Übung sofort begonnen werden muss. Ein kurzer Moment des Innehaltens ist vollkommen in Ordnung und darf vor jeder Übung gewählt werden. 

Fazit: Wie sinnvoll ist die Begleithundeprüfung?

Ich denke der Ablauf der Begleithundeprüfung macht eines sehr deutlich: Insbesondere der Unterordnungsteil ist eine einstudierte Choreographie zwischen Mensch und Hund, die wenig über den Hund auf einem alltäglichen Spaziergang aussagt. Ein Hund kann auf dem Spaziergang jedem Jagdreiz hintergehen und dennoch eine fehlerfreie Unterordnung laufen. Das Bestehen einer Begleithundeprüfung als alleiniges Kriterium für die Sozialverträglichkeit, Umweltstabilität und den Gehorsam im Alltag heranzuziehen, ist meiner Meinung nach fahrlässig. Dafür kenne ich als Hundetrainerin zu viele Hunde, die auf dem Hundeplatz absolut funktionieren und außerhalb dieses Ortes die Ohren vollkommen auf Durchzug stellen. Dies liegt bei den meisten Hunden an der starken örtlichen Verknüpfung. Trotzdem bin ich ein Fan der Begleithundeprüfung. Denn sie zwingt die Menschen, sich intensiv mit ihrem Hund auseinanderzusetzen und die verschiedenen Übungen und Kommandos systematisch mit dem Hund aufzubauen. Diese Auseinandersetzung mit dem eigenen Hund führt dazu, dass der Mensch lernt, wie Verhalten beim Hund erfolgreich ankonditioniert werden kann. Zudem geben die Übungen der Unterordnung schon bis zu einem Grad Aufschluss darüber, wie stabil der Grundgehorsam des Hundes ist. Denn ein Hund, der in der Lage ist fünf Minuten oder sogar länger sauber in der Ablage liegen zu bleiben während der Mensch entfernt steht, den Hund nicht anschaut und ein andere Hund sich mit seinem Menschen dynamisch bewegt, ist definitiv ein Hund mit einem fortgeschrittenen Grundgehorsam. Die Begleithundeprüfung also kompletten Unsinn oder als den heiligeren Gral der Alltagstauglichkeit eines Hundes zu betiteln, finde ich beides nicht korrekt. Den Versuch einen standardisierten Pool an Übungen und Kommandos festzulegen, den jeder Hund beherrschen sollte, finde ich grundsätzlich richtig. Die Frage, die ich mir stelle ist nur: Könnte diese Prüfung in Zukunft reformiert wurden und noch mehr den tatsächlichen Alltag zwischen Mensch und Hund widerspiegeln?

Wenn dich das Thema Begleithundeprüfung interessiert und du Hilfe bei der Vorbereitung brauchst, melde dich gerne bei mir.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beinhalten die folgenden Ausführungen ausschließlich das männliche Geschlecht stellvertretend für alle Geschlechtsidentitäten.